Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 1. Oktober 2025

§ 1 Geltungsbereich

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Wohnungsräumung, Entrümpelung, Haushaltsauflösung und damit zusammenhängende Leistungen zwischen [Luka Parr, Zum Goldacker 16 C, 63456 Hanau] (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen und nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  • Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistung und Vertragsschluss

  • Der Auftraggeber bucht beim Auftragnehmer die vereinbarte Dienstleistung i.S.d. §§ 611ff. BGB gemäß Angebot des Auftragnehmers. Angebot und Annahme können (fern)mündlich, in Textform (z. B. per E-Mail, Whatsapp), Schriftform oder über Formulare auf der Webseite des Auftragnehmers erklärt werden.
  • Vertragsgegenstand ist die Erbringung einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erzielen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Vertragserfüllung liegt vor, wenn die vereinbarten Dienstleistungen durchgeführt wurden.
  • Angebote des Auftragnehmers in Schrift- oder Textform unterliegen einer Bindungsfrist von vier Wochen ab Zugang. Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers zustande.
  • Wesentliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 3 Leistungsumfang

  • Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem konkreten Angebot des Auftragnehmers.
  • Die Räumung erfolgt besenrein. Eine darüberhinausgehende Reinigung ist nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
  • Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen.
  • Zusatzleistungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder vom Auftraggeber zusätzlich beauftragt werden, werden gesondert berechnet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet:
    • den Zugang zu den zu räumenden Räumlichkeiten termingerecht zu gewährleisten,
    • alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen,
    • erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) einzuholen,
    • Strom und Wasser kostenfrei zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
  • Kann die Leistung aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.

§ 5 Berechtigung zur Auftragserteilung

  • Der Auftraggeber versichert, dass er zur Erteilung des Auftrags berechtigt ist und entweder Eigentümer der zu räumenden Gegenstände ist oder über eine ausdrückliche Vollmacht des Eigentümers verfügt.
  • Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund fehlender Berechtigung zur Auftragserteilung entstehen, soweit der Auftragnehmer den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

§ 6 Eigentum an geräumten Gegenständen

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle Wertgegenstände, insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Dokumente und persönliche Erinnerungsstücke zu entfernen.
  • Auf erkennbare Wertgegenstände, die trotz der Verpflichtung nach Abs. 1 in den Räumlichkeiten verblieben sind, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hinweisen. Für die sichere Aufbewahrung bis zur Abholung ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
  • Alle sich noch in dem zu räumenden Objekt befindlichen Sachen und Gegenstände bei Übergabe des Objektes an den Auftragnehmer gehen in den Besitz des Auftragnehmers über.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur ordnungsgemäßen Entrümpelung erforderlichen Gegenstände zu entsorgen. Mit Übergabe der Gegenstände an den Auftragnehmer gehen diese – soweit es sich um wertlose und zur Entsorgung bestimmte Sachen handelt – in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die Gegenstände zu verwerten oder ordnungsgemäß zu entsorgen. Soweit eine Eigentumsübertragung nicht erfolgen soll (insbesondere bei Sondermüll oder Wertgegenständen), bevollmächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die Entsorgung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers vorzunehmen.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Die Vergütung ist nach vollständiger Leistungserbringung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 8 Termine und Ausführungsfristen

  • Vereinbarte Ausführungstermine sind grundsätzlich verbindlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) zu verschieben. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

§ 9 Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  • Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  • Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000 EUR je Schadensereignis.

§ 10 Gewährleistung

  • Für die erbrachten Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften unter Berücksichtigung des § 9 der AGB.
  • Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  • Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  • Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

§ 12 Datenschutz

  • Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG). Details sind in der Datenschutzerklärung auf https://www.xn--haushaltsauflsung-parr-6hc.de/datenschutz/ geregelt.

§ 13 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist der Ort, an dem sich die zu räumenden bzw. zu entrümpelnden Räume befinden. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Kunden ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
  • Für alle Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.